Sieg vor dem Verwaltungsgericht!

Das Verwaltungsgericht Zürich heisst die Beschwerde des VPOD bezüglich der Ferienkürzung bei den Hortleitungspersonen gut

Der VPOD Zürich ist erfreut über den Entscheid des Verwaltungsgerichts, welches die Beschwerde des VPOD bezüglich der Ferienkürzung bei den Hortleitungspersonen in der Stadt Zürich gutheisst. Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass der Stadtratsbeschluss vom 20. März 2013 bezüglich der neuen Ferienregelung diskriminierend ist.

Die Gewerkschaft VPOD hatte im Namen der Hortleitungspersonen den Stadtratsbeschluss angefochten, weil die darin enthaltene neue Ferienregelung eine Lohnkürzung von 2,1-6,8% bewirke und damit einen typischen Frauenberuf diskriminiere. Der VPOD verlangte die Beibehaltung der bisherigen Ferienreglung oder allenfalls einen Lohnausgleich. Das Verwaltungsgericht, an welches der VPOD den abweisenden Entscheid des Bezirksrates weiterzog, sieht in seinem jetzt publizierten Entscheid vom 19. November 2014 zwar keine Grundlage für die Beibehaltung der Ferienregelung, gibt dem VPOD aber darin recht, dass die Kürzung der Ferien eine lohnmässige Diskriminierung darstelle, welche behoben werden müsse. Der VPOD fordert, dass die Stadt den Entscheid des Verwaltungsgerichts nun zügig in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft umsetzt. Schliesslich hat der rasante Hortausbau zu einer erheblichen Mehrbelastung des Hortpersonals geführt – eine Verschlechterung der Anstellungsbedingungen ist nicht annehmbar.
13.01.2015/mf

Nachtrag vom 18.02.2015:
Diese Woche wurde bekannt, dass die Stadt das Urteil zur Klärung der Rechtslage ans Bundesgericht weiterzieht.